Sampling-Urteil des BGH

OMG! Das Urheber- und Leistungsschutzrecht führt geradewegs in die totale kulturelle Ver(bl)ödung. Der BGH hat entschieden, dass auch kürzeste Auszüge eines Werkes, in diesem Fall bereits zwei Takte einer Rhythmussequenz nicht einfach gesampelt werden dürfen. Die Begründung:

Eine freie Benutzung ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs allerdings ausgeschlossen, wenn es möglich ist, die auf dem Tonträger aufgezeichnete Tonfolge selbst einzuspielen. (Quelle: Netzpolitik.org)

Wo wären wir heute, wenn es unser Urheber- und Leistungsschutzrecht schon vor 2000 Jahren gegeben hätte? Wahrscheinlich wären wir heute noch mit einem Holzwagen unterwegs und könnten weder lesen noch schreiben. Ja, doch, einen Vorteil hätten wir allerdings: Es gäbe keine Musikindustrie und Richter wären auch nicht schlauer als wir.

Polizei entblößt Schülerinnen im Klassenzimmer

Die Polizei ließ wegen eines abhanden gekommenen fünf Euro Scheins eine ganze Klasse zur Leibesvisitation antreten. Dabei hatten es die Polizisten offensichtlich auf die Geschlechtsteile der 29 jungen Schülerinnen und Schüler abgesehen:

Nach neuen Informationen der Süddeutschen Zeitung musste sich mindestens ein Schüler komplett ausziehen, sein After wurde mit einer Taschenlampe abgeleuchtet. Ein anderer Schüler musste die Unterhose runterziehen und sein Geschlechtsteil hochheben.

Weiter unten steht dann auch, dass die 13- bis 14-jährigen Schülerinnen sich ausziehen und sogar ihren BH öffnen mussten. Dabei gingen die Beamten nicht zimperlich vor, wie folgendes Zitat zeigt:

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Abmahnanwalt wegen Erpressung angeklagt

Der Abmahnanwalt erfüllt folgenden Tatbestand, schreibt Peter Mühlbauer auf Telepolis:

Eine Erpressung liegt nach § 253 des deutschen Strafgesetzbuchs dann vor, wenn eine natürliche Person "rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung" genötigt wird. Weitere Voraussetzungen sind eine Bereicherungsabsicht des Täters und ein Vermögensnachteil beim Opfer. Das Delikt zählt zu jenen Taten, bei denen bereits der Versuch bestraft werden kann. Konkret sind dafür mit bis zu fünf Jahren Haft möglich.

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Polizei entdeckt Facebook

Die neue Datenbank, auf die die Polizei zugriff bekommen soll, hat über einer Milliarde Einträge und liefert nicht nur persönliche Vorlieben, nein, auch Mailadressen, Beziehungsstatus, Handy-Nr. und massenhaft Bildmaterial über alle möglichen und unmöglichen Lebenssituationen des Datensatzinhabers. Facebook anzuzapfen ist für die Polizei natürlich eine feine Sache, da ja die Mitglieder freiwillig schon für einen riesigen Datenberg gesorgt haben, den man jetzt biometrisch durchforsten kann.

Wenn die Zugriff kriegen wirds bestimmt total spannend!!! Ich tippe mal auf mindestens 2000 Couchterroristen, die sie gleich im ersten Monat als ultrauniversummäßig Gefährlich einstufen. Vielleicht muss FB sogar wegen globaler Terroristenmordanschlagsgefährdung geschlossen werden!!!

Tja, wer den Datenschutz nicht ehrt, wird schnell zum Terroristen erklärt.

Datenschutzrechtliche bedenken? Ja, ja, das wird ja immer vorher dick unterstrichen und nachher kümmerts überhaupt niemand. Das war doch schon immer so.

Juristentag

Vom Juristentag habt ihr bestimmt schon gehört. Die haben sich jetzt wieder in München getroffen und über neue Unterdrückungsmöglichkeiten der Meinungsfreiheit geredet. Herausgekommen ist, wie kann es auch anders sein, eine Forderung nach der totalen Überwachung aller Bereiche, insbesondere aber das Internet soll Meinungsfrei werden. Genau genommen fordern sie die verdachtsunabhängige Überwachung von Internetanschlüssen, Vorratsdatenspeicherung, Filtern von Inhalten und heimliche Online-Durchsuchung, die natürlich nicht nur der Terrorabwehr vorbehalten bleiben darf.
Datenschutzrechte am Arbeitsplatz sollen aufgehoben werden, damit auch da bereits gefiltert werden kann.

Dieser Forderungskatalog dient natürlich nur ihrer Sicherheit. Das Internet ist nämlich sehr gefährlich, müsst ihr wissen, und diese Zeilen sind unter höchster Lebensgefahr entstanden. Bitte lesen sie diese Zeilen äußerst vorsichtig, da ich für digitale Angriffe oder Überfälle von irgendwelchen durchgebrannten Bytes keine Haftung übernehmen kann.

Das wir bis jetzt mit dem Internet überhaupt überlebt haben, ist ein Wunder.

Wir können froh sein, dass es wenigstens 8000 Juristen gibt, die um unsere Sicherheit besorgt sind. Daher sollten wir unbedingt dafür sorgen, dass wenigstens diese 8000 Juristen rundum überwacht werden, damit sie uns möglichst lange erhalten bleiben.