Sampling-Urteil des BGH

OMG! Das Urheber- und Leistungsschutzrecht führt geradewegs in die totale kulturelle Ver(bl)ödung. Der BGH hat entschieden, dass auch kürzeste Auszüge eines Werkes, in diesem Fall bereits zwei Takte einer Rhythmussequenz nicht einfach gesampelt werden dürfen. Die Begründung:

Eine freie Benutzung ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs allerdings ausgeschlossen, wenn es möglich ist, die auf dem Tonträger aufgezeichnete Tonfolge selbst einzuspielen. (Quelle: Netzpolitik.org)

Wo wären wir heute, wenn es unser Urheber- und Leistungsschutzrecht schon vor 2000 Jahren gegeben hätte? Wahrscheinlich wären wir heute noch mit einem Holzwagen unterwegs und könnten weder lesen noch schreiben. Ja, doch, einen Vorteil hätten wir allerdings: Es gäbe keine Musikindustrie und Richter wären auch nicht schlauer als wir.

Leistungsschutzrechtssterben

Nach dem ich hier am 27.11. schon auf die Stellungnahme zum geplanten Leistungsschutzrecht (PDF) des Max-Plank-Instituts hatte, gibt es heute noch einen kleinen Nachschlag. Die Debatte um das Leistungsschutzrecht hat nämlich eine, nun ja, ich nenne es mal eine belustigende Richtung, eingenommen.

Derzeit tun unsere Leistungsschutzrechtslobbyistenvertreter nämlich so, als wenn der große Mr. Google der böse Übeltäter wäre, in dem er zum Kampf gegen das GUTE Leistungsschutzrecht auffordert. Damit sind unsere Presseerzeuger offensichtlich so sehr beschäftigt, dass sie ganz nebenbei die Stellungnahme des Max-Plank-Instituts übersehen haben. Schade eigentlich. Sie hätten nämlich ihre Zukunft unter Punkt 2 jetzt schon sehen können, wenn sie die Stellungnahme wenigstens gelesen hätten.

Weiterlesen

Leistungsschutzrecht

Das Max-Plank-Institut für Immaterialgüter- und Wettbewerbsrecht hat eine Stellungnahme zum Gesetzesentwurf für eine Ergänzung des Urheberrechtsgesetzes durch ein Leistungsschutzrecht für Verleger (PDF) veröffentlicht, welche nichts geringeres als die nicht Anwendbarkeit des Leistungsschutzrechts bescheinigt. Die Stellungnahme solltet ihr euch echt durchlesen, insbesondere den zweiten Punkt “Auswirkungen eines Verbotsrechts”.

Ich finde es ja immer sehr amüsant, wenn sie in ihrer grenzenlosen Gier nicht einmal merken, dass sie sich nur selber schaden.

ePetition gegen das Leistungsschutzrecht

Das geplante Leistungsschutzrecht für Presseverlage gefährdet nicht nur das offene Internet, es verhindert auch die Verbreitung von Informationen und fördert damit die kritiklose Ausuferung von Korruption, Lobbyismus, Ausbeutung, Vertuschung und Verdummung der Deutschen insgesamt.

Bisher hat die Petition leider erst 14.312 Mitzeichner und die Mitzeichnungsfrist endet bereits am 10.10.12. Deshalb jetzt ein Zeichen setzen und mitzeichnen!

Hier geht’s zur → Petition
Weitere Infos auf → netzpolitik.org


Update: Die Petition gegen das Leistungsschutzrecht ist mit 21.366 Mitzeichner dann mal eben gestorben.